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Institut für geschichtliche Rechtswissenschaft
Friedrich-Ebert-Platz 2, 69117 Heidelberg Tel. 06221/54-7588, Fax 06221/54-7628 EXAMEN
UND EXAMENSVORBEREITUNG IM SCHWERPUNKTBEREICH 1 (neu)
Herzlich willkommen auf der
Seite des Schwerpunktbereichs Europäische Privatrechtsgeschichte!
Bitte lesen Sie zunächst den Studienplan http://www.jura-hd.de/staatsexamen.html Soweit Sie nicht Jura im
Hauptfach studieren, bitten wir Sie um etwas Geduld mit den
Ausführungen sub
1.-6., die für unsere Studierenden sehr wichtig sind, und weisen
besonders auf
den Punkt 7. hin.
1. Ihnen wird eine wichtige Besonderheit des SPB 1 aufgefallen sein: Die Klausurfächer sind nicht dogmatischer, wohl aber dogmengeschichtlicher Art. Was heißt das? Selbstverständlich erwarten wir nicht, daß Sie einen Fall nach Preußischem Allgemeinem Landrecht, Code civil oder klassischem römischem Recht lösen können. Sie sollen aber über wesentliche Inhalte derjenigen Rechte Auskunft geben können, auf denen das heutige deutsche und europäische Privatrecht beruht; und Sie sollen erklären können, warum sich diese Inhalte systematisch und methodisch so entwickelt haben: von römischem Fallrecht und germanischen Rechtsgewohnheiten zu den heutigen Kodifikationen, zu den Problemen ihrer Auslegung, Anwendung, Reform und Europäisierung. Darum kreisen die beiden klausurrelevanten Vorlesungen. Der „Stoff“ im einzelnen wird in diesen Vorlesungen angegeben. Beispielsweise werden vertiefte Kenntnisse im römischen Kaufrecht und Erbrecht erwartet (weil diese Regeln sich im BGB umfänglich niedergeschlagen haben), nicht hingegen im römischen Familienrecht (weil dieses aufgrund gesellschaftlicher und religiöser Veränderungen wenig Auswirkungen gezeitigt hat). Die vier thematischen Schwerpunkte beider Vorlesungen sind - Vertrag - Eigentumsschutz und Besitzschutz - Ehegüterrecht - Testament. Von den vier Grundlagenfächern aus dem Pflichtbereich werden zwei im SPB I vorausgesetzt und müssen daher gehört werden, sofern dies nicht schon geschehen ist: Deutsche Rechtsgeschichte (angeboten jeweils im WS) und Römisches Recht (ab 2008/2009 jeweils im SS). Römisches Privatrecht wird jeweils im WS gelesen, Deutsche und Europäische Kodifikationsgeschichte jeweils im SS. Das ist der Kern des Schwerpunktbereichs. Dieser Kern wird flankiert durch die weiteren Gegenstände der mündlichen Prüfung (2.). Gelegenheit zu individueller Vertiefung und näherem Kontakt mit wissenschaftlichem Arbeiten (über präzise Subsumtion hinaus, mit welcher Wissenschaft bekanntlich beginnt) bietet die Studienarbeit (3.). Klausur und Studienarbeit werden in Arbeitsgemeinschaften vorbereitet (4.) und durch Unterricht in Schlüsselkompetenzen ergänzt (5.). 2. Die
mündliche Prüfung dient erstens dazu, die Kernfächer in
ihren Zusammenhang zu stellen. Am Beispiel der Rechtsvergleichung und
des
Europäischen Privatrechts erklärt: Es hat wenig Sinn, zwar zu wissen,
wann und
unter welchem Einfluß der Code civil entstanden ist, aber nicht sagen
zu
können, in welchen dogmatischen und rechtspolitischen
Grundentscheidungen sich
diese geschichtlichen Entwicklungen niederschlagen, oder grundlegende
Methoden
der Rechtsvergleichung nicht zu beherrschen: Der SPB I ist ein
juristischer,
kein historischer. Französisches Recht wird nicht primär als Dokument
ausländischer, pfälzischer und badischer Geschichte studiert, sondern
als
prägendes Element des heutigen Europa. Daher werden Grundkenntnisse aus
den
Vorlesungen Rechtsvergleichung und Europäisches Privatrecht erwartet.
Vergleichbare
Erwägungen gelten für die anderen Fächer, die den Klausurbereich
arrondieren,
also alle außer den Schlüsselqualifikationen.
Besonders zu erwähnen sind jedoch Familienrecht und Erbrecht (die Bezeichnung „Familien- und Erbrecht“ verdeckt die erheblichen geschichtlichen und dogmatischen Unterschiede zwischen beiden Fächern). Sie werden auch im SPB I zunächst als dogmatische und praktische Materien studiert. Ihre Bedeutung liegt auf der Hand – nicht nur deswegen, weil namentlich die dritte Pflichtklausur im Zivilrecht oft erbrechtliche Elemente aufweist. Zugleich bieten sie sich als Pflichtstoffvertiefung und -akzentuierung gerade für den SPB (wie das Ausbildungs- und Prüfungsrecht sie verlangt) an: Das Familienrecht des BGB ist ohne seine mittelalterlichen und neuzeitlichen Hintergründe kaum zu verstehen, das Erbrecht nicht ohne die römischen, um nur die wichtigsten Bezüge zu nennen. In diesen beiden Feldern geht es daher nicht nur um Überblickswissen und Fähigkeit zu plausibler Argumentation, sondern um dogmatische Kenntnisse, die sowohl zur Lösung anspruchsvoller praktischer Fälle als auch zu vertiefter Durchdringung rechtsgeschichtlicher Zusammenhänge befähigen. 3. Die
Studienarbeit bietet den Kandidatinnen und Kandidaten
die größten Freiräume. Sie kann in jeder Veranstaltung außer den
Schlüsselmaterien geschrieben werden („nachlaufend“, unter Beteiligung
eines
Zweitkorrektors, nach Absprache mit dem Dozenten). Regelmäßig wird sie
angeboten in den Exegesen.
Die Exegese ist eine besondere Form des Seminars. Sie konzentriert sich auf einen meist kurzen Quellentext, der umfassend zu interpretieren und mit dem geltenden Recht zu vergleichen ist. Im römischen Recht stammen die Texte meist aus den Digesten des Kaisers Justinian (533 nach Christus), in der germanistischen und der Neueren Privatrechtsgeschichte ist das Spektrum breiter. Die Exegese ist das eigentliche Handwerk des Rechtshistorikers und daher auch für diejenigen von Ihnen wichtig, die (entsprechende Noten und Sprachkenntnisse vorausgesetzt) mit einer Promotion in diesem Bereich liebäugeln. Sie kann besondere Sprachkenntnisse voraussetzen (so im römischen und gemeinen Recht Grundkenntnisse des Lateinischen), muß es aber nicht. Exegesekurse werden je einmal jährlich angeboten (Digestenexegese im SS, germanistische Exegese im WS). Sie haben oft ein bestimmtes Oberthema; die Quellen kommen dann aus einem bestimmten, näher umschriebenen Rechtsgebiet (Beispiel: Annahme der Erbschaft). Die Methode der klassischen Exegese wird erklärt und an Beispielen eingeübt. Klassische Exegesethemen beschränken sich auf den Satz „Bitte interpretieren Sie ...“. In diesen Kursen können aber auch rein dogmatische oder vergleichende Arbeiten ausgegeben werden, etwa zu Fragen aus dem betreffenden Gebiet. Für solche Arbeiten sind spezifische Sprachkenntnisse nur insoweit erforderlich, als der moderne Untersuchungsgegenstand es verlangt – wer über die Frage schreiben möchte, wie man in Spanien Erbe wird, wird vernünftigerweise nicht allein mit Übersetzungen oder Übersichten in deutscher Sprache arbeiten wollen. Einzelheiten sind mit den Dozenten abzusprechen. Gerade Studierende, die einen Auslandsaufenthalt absolviert haben, finden hier also Gelegenheit, ihre spezifischen Fähigkeiten einzusetzen. Prüfungsrechtlich werden Exegesen behandelt wie Seminare, da sie in vergleichbarer Weise der Vertiefung dienen und eigenständige Leistungen der studentischen Teilnehmer verlangen. Es gibt folglich keinen Zweitgutachter. Wer außer der Studienarbeit auch eine „normale“ Exegese/Seminararbeit schreiben will (zur Übung etwa), kann dies tun. Die Studienarbeiten können sowohl in der Vorlesungszeit des jeweils laufenden Semesters geschrieben werden als auch „nachlaufend“ (so in der romanistischen Exegese). Die Anonymität der Studienarbeiten wird bei Exegesen dadurch sichergestellt, daß ein bewerteter mündlicher Vortrag nicht stattfindet. 4. Die rechtsgeschichtlichen Quellen können Ihnen aus Ihrem Grundstudium nicht so vertraut sein wie das geltende Recht. Daher bieten Mitarbeiter der beiden Lehrstühle jedes Semester Exegese-Arbeitsgemeinschaften (EAG) im römischen wie im deutschen Recht an. Die EAG schließt die Lücke zwischen Vorlesungen und Exegesen. Sie dient der praktischen Einführung in die Quellen und in die Technik der Exegese; sie hilft Ihnen damit zugleich bei der Wahl des Schwerpunktbereiches. 5. Die Schlüsselqualifikationen sind nicht nur von allgemeinem Nutzen für die Entwicklung der Persönlichkeit. Sie führen vor allem auf die richterliche, anwaltliche und notarielle Praxis hin, jeweils mit Blick auf das Familienrecht und das Erbrecht. 6. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Erläuterungen verdeutlicht zu haben, was wir unter dem dogmatisch und kulturell umfassend orientierten europäischen Juristen verstehen – und warum das Familienrecht und das Erbrecht, kulturabhängige Praxismaterien par excellence sowie Gegenstand zunehmender Harmonisierung, die Felder sind, die just solche Juristen brauchen. Beide Materien verdienen alle Aufmerksamkeit gerade der geschichtlich interessierten Studenten, und beide lenken umgekehrt den Blick des Dogmatikers auf die Gründe für Gemeinsamkeiten wie für Unterschiede in Europa. 7. Vor allem die allgemeine Geschichte und die Philologie sind wichtige Nachbarwissenschaften der Rechtsgeschichte. Wenn Studierende nichtjuristischer Fächer an Kursen des SPB teilnehmen wollen, ob nun zur Erlangung von Leistungsnachweisen (nach der jeweiligen Prüfungsordnung) oder aus purem Interesse: Sie sind ebenso herzlich willkommen wie die Juristen, denn Sie werden unsere Diskussionen um Aspekte bereichern, die der Jurist bisweilen übersieht. Alle Arten technischer
Anfragen richten Sie bitte an die Funktionsadresse spb1@igr.uni-heidelberg.de . Sie werden dann von der
jeweils zuständigen Person eine Antwort bekommen. Fakultätsintern für
den
Schwerpunktbereich verantwortlich ist jeweils derjenige Direktor des
Instituts
für geschichtliche Rechtswissenschaft, der gerade nicht die
Geschäftsführung
innehat; dies ist derzeit Prof. Dr. Christian Baldus.
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